Im November 2022 wurde sie endgültig vom Europäischen Parlament verabschiedet: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie wird die NFRD ablösen und die europäische Welt der Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerischer Verantwortung maßgeblich verändern. Während heute rund 12.000 Unternehmen in Europa zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind, werden unter der CSRD voraussichtlich allein in Deutschland rund 15.000 Unternehmen betroffen sein.
- Lesezeit: 7 Minuten
1. Ausgeweitete Berichtspflichten
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterscheidet sich von bisherigen Reporting-Standards in einigen wichtigen Punkten:
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Anwendungsbereich: Die CSRD gilt für alle großen börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union, unabhängig von ihrer Branche oder Geschäftstätigkeit. Bisherige Reporting-Standards waren oft auf bestimmte Branchen oder Themen beschränkt.
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Berichtsinhalte: Die CSRD erfordert eine umfassendere Berichterstattung über eine breitere Palette von Nachhaltigkeitsthemen als bisherige Standards. Insbesondere müssen Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsstrategien, -ziele und -leistungen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft sowie über ihre Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit berichten.
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Standardisierung: Die CSRD zielt darauf ab, die Berichterstattung über Nachhaltigkeit zu standardisieren und somit vergleichbarer zu machen. Dazu werden einheitliche Berichtsformate und Terminologien vorgeschrieben.
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Verifizierung: Die CSRD schreibt vor, dass Nachhaltigkeitsberichte von unabhängigen Dritten verifiziert werden müssen. Dies soll die Qualität und Verlässlichkeit von Nachhaltigkeitsberichten erhöhen und das Vertrauen von Stakeholdern stärken.
Podcast-Episode zur CSRD
In der dritten Episode des Podcasts “Sustainability Made in Europe: A Policy Podcast on Finance, Reporting & Governance” werden u. a. die folgenden Fragen diskutiert:
- Warum brauchen wir eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die NFRD ablöst?
- Welchen Umfang und welche Auswirkungen wird die CSRD haben?
- Wie wird die CSRD mit anderen Nachhaltigkeitsinitiativen und Berichtsrahmen verbunden sein?
2. Die Diskussionspartner
In dieser Podcast-Episode diskutiert unser Host Colin Bien die CSRD gemeinsam mit Sven Gentner (Leiter des Bereichs Unternehmensberichterstattung, Audit und Ratingagenturen in der Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion der Europäischen Kommission (DF FISMA)), und Alexander Bassen (Professor für Kapitalmärkte und Management an der Universität Hamburg).
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