Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS für KMU
Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.
Wird im Unternehmen sichergestellt, dass Personalentscheidungen wie Einstellungsverfahren oder Beförderungen frei von Vorurteilen über Rasse, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung etc. getroffen werden? Durch ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld und transparente Personalentscheidungen kann eine vielfältige Belegschaft Chancengleichheit erfahren und in einem sicheren und respektvollen Miteinander arbeiten. Davon profitiert auch das Unternehmen.
Dimension
Handlungsfeld
Ziel
Zunächst ist es notwendig, eine Bestandsaufnahme des derzeitigen (Bewerbungs-)Prozesses durchzuführen. Anonyme Interviews mit der aktuellen Belegschaft und neuen Kandidat:innen (nach dem Bewerbungsprozess) können für das Beantworten einiger Punkte sinnvoll sein. Hilfreiche Fragen sind beispielsweise:
Nach der Analyse des aktuellen Prozesses im Unternehmen sollten die fehlenden o. g. Punkte/Maßnahmen ergänzt werden. Entwickelt bspw. feststehende Fragenkataloge für Bewerbungsgespräche, initiiert Mentoring-Programme und stellt eine divers besetzte Personalabteilung sicher. Führt den neuen Prozess zunächst bspw. an einem Standort durch. Überlegt dabei auch, ob weitere Faktoren mit einbezogen werden müssen (z. B. regionale Struktur/Besonderheiten, spezielle Anforderungen an einen gesuchten Job).
Nach erfolgreicher Umsetzung im Kleinen kann der Prozess auf das restliche Unternehmen ausgeweitet werden.
Tragt das Engagement für ein vielfältiges Miteinander und für ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld nach außen. Kommuniziert auch die Vorkommnisse und Konsequenzen von diskriminierendem Verhalten. So können Mitarbeitende und potenzielle Mitarbeitende sich eines geschützten und sicheren Arbeitsumfelds sicher sein und Antidiskriminierung wird als Teil der Unternehmensphilosophie gelebt.
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