Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS für KMU
Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.
Mit der Einführung einer Reiserichtlinie kann klar vorgegeben werden, umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wie Bahn und Bus den Vorzug zu geben und z. B. Inlandsflüge oder Autofahrten zu vermeiden. Hier können außerdem Anforderungen an emissionsarme, geleaste oder geliehene Firmenwagen definiert werden. Das Beste an dieser Maßnahme: Wer auf das Auto und den Flug verzichtet, der kann seine Reisezeit in Bus und Bahn meist sehr produktiv nutzen.
Dimension
Handlungsfeld
Ziel
Dienstreisen gehören für viele Unternehmen zum Geschäft, aber belasten die Umwelt als auch das Zeit- und Kostenbudget. Um den Umfang der jährlichen Dienstreisen und deren Auswirkungen zu ermitteln, sollte im ersten Schritt eine Analyse durchgeführt werden. Dafür sind die Dienstreisen nach Verkehrsträgern (PKW, Flugzeug, Bahn/ÖPNV), zurückgelegten Strecken und Kosten aufzuschlüsseln, um auf der Datenbasis die verursachten CO₂-Emissionen berechnen zu können. Für die Planung sollte geprüft werden, welche Dienstreisen ggf. eingespart bzw. durch Online-Meetings ersetzt werden und welche Strecken mit einem alternativen, umweltschonenderen Verkehrsmittel zurückgelegt werden könnten.
Es ist hilfreich in einer Testphase die einzelnen Ansätze auf Vor- und Nachteile zu überprüfen, um alle Barrieren im Vorfeld zu identifizieren (ein Vorteil wäre z.B., dass die Zeit in der Bahn effektiv für die Arbeit genutzt werden könnte). Aus den Erfahrungen lassen sich begründete Regeln ableiten, die den Praxistest bestanden haben. Bevor also verbindliche Regeln für das gesamte Unternehmen festgelegt werden, bietet es sich an, diese in einzelnen Abteilungen auszutesten und das Feedback der Mitarbeitenden einzuholen.
Die Implementierung erfolgt im Idealfall über eine unternehmensweit einheitliche Dienstreise-Richtlinie, damit alle Entscheidungen zu Dienstreise auf einer Grundlage beruhen. Oftmals bestehen im Unternehmen bereits eine Richtlinie zur Abrechnung der Reisekosten, die um klare Regeln (z. B. keine Inlandsflüge) oder ein geregeltes Belohnungssystem emissionsärmerer Reiseoptionen (z. B. Zeitvergütung für längere Fahrtzeiten mit der Bahn) ergänzt werden sollte.
Im Idealfall läuft die Buchung von Dienstreisen bereits über Abteilung im Unternehmen, die zentral die Umsetzung verantwortet. Um alle Mitarbeitenden mitzunehmen, könnte eine begleitende Informationskampagne unterstützen. Bei der Etablierung unterstützt eine regelmäßige Überprüfung der Wirkung der Maßnahmen: Wird das Angebot angenommen? Was sind Barrieren? Gibt es Erfolge bei der Reduzierung der CO₂-Emissionen, die sich an den Kennzahlen ablesen lassen?
Sharing is caring. Wir teilen mit Dir die wichtigsten Maßnahmen, News und Learnings rund um eine nachhaltige Wirtschaft
Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) nach dem ESRS (European Sustainability Reporting Standard) stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung
Der ESRS E1 ist der Berichtsstandard der CSRD für das Thema Klimawandel. Wie dieser Standard aufgebaut ist, wie die Klimabilanzierung
2024 WeShyft
All Rights Reserved