Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS für KMU
Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.
Viele Dinge lassen sich in Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Akteur:innen effektiver und einfacher umsetzen. So auch die Förderung von Diversität. Diskriminierung ist meistens kein Problem individuellen Zutuns, sondern wird von Gesellschafts- und Wirtschaftsstrukturen begünstigt oder sogar vorgegeben. Umso wichtiger ist es, dies sichtbar zu machen und in Kooperation mit entsprechenden Organisationen (z. B. Geflüchtetenhilfe, Inklusionsprojekte, Jobcenter, Umschulungsprogramme) gegenzusteuern. Als Ergebnis könnt ihr ein produktives Miteinander verschiedenster Individuen erwarten, welche neue Meinungen, Perspektiven und Erfahrungen einbringen können.
Dimension
Handlungsfeld
Ziel
Zu Beginn sollte festgestellt werden, welche Kooperationen zwischen eurem Unternehmen und externen Institutionen zum aktuellen Zeitpunkt schon bestehen oder in der Vergangenheit bereits existierten. Wie erfolgreich sind oder waren diese? Welche Ansprechpartner:innen sind euch bekannt? Lassen sich die bestehenden Kooperationen ausweiten? Außerdem solltet ihr euch die Frage stellen, welche Arten der Kooperation für euer Unternehmen sinnvoll sind und auf welche Gruppen von (potenziell) diskriminierten Gruppen diese abzielen sollen. Um das größte Verbesserungspotenzial zu identifizieren, könnt ihr die Ergebnisse eurer Datenerhebung heranziehen (siehe Datenerhebung zu Chancengleichheit und Diskriminierung).
Recherchiert daraufhin, welche Institutionen in der Nähe eurer/eures Standorte(s) für neue/weitere Kooperationen infrage kommen, wie z. B. Geflüchtetenhilfsstellen/-projekte, Integrationsstellen, Umschulungsprogramme, die Agentur für Arbeit, Vereine für Gender Equality, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder bestimmte Kulturinstitutionen. Kontaktiert diese mit eurem Anliegen und überlegt gemeinsam, welche Form und Intensität die einzelnen Kooperationen annehmen sollen. Zieht außerdem die entsprechenden unternehmensinternen Stellen (z. B. Personalabteilung/HR) hinzu.
Beginnt Stück für Stück die praktische Zusammenarbeit mit den ausgewählten Institutionen. Ihr könnt zu Beginn kleinere Kooperationen starten, die vorerst nur an bestimmten Standorten oder in bestimmten Bereichen eurer Unternehmensstruktur stattfinden.
Achtet bei der Auswahl neuer Mitarbeiter:innen auf die in der Maßnahme Vorurteilsfreie Personalentscheidung treffen, ausgeführten Hinweise zum Thema Bewerbungsprozess und Bewerber:innenauswahl. Beobachtet und messt den Erfolg der Kooperationen, beispielsweise mithilfe von regelmäßigen (anonymen) Umfragen von neuen Mitarbeitenden, durch weitere enge Absprachen mit den Ansprechpersonen der Institutionen und in Zusammenarbeit mit der eingerichteten Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle.
Aus Basis der Umfrageergebnisse sollte die Auswahl neuer und der Ausbau eingegangener Kooperationen beschlossen werden. Weitet das Vorhaben außerdem auf das gesamte Unternehmen aus, um einen größtmöglichen Impact zu generieren. Stellt daneben sicher, dass alle neuen Mitarbeitenden dieser Kooperationen die gleiche Behandlung wie alle anderen Mitarbeitenden erfahren, (z. B. Lohnniveau auf Basis von Tätigkeit, Berufserfahrung und Qualifikationen).
Häufig sind verschiedene Institutionen dieser Art gut miteinander vernetzt und sollten einmal neue Kooperationspartner:innen fehlen, haben die Ansprechpersonen der bestehenden Kooperationen vielleicht weitere Ideen.
Kommuniziert die Erfolge innerhalb sowie außerhalb eures Unternehmens. So können nicht nur entsprechende Individuen auf euch aufmerksam werden, sondern auch weitere Institutionen mit Kooperationsanfragen auf euch zukommen.
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