Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS für KMU
Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.
Um einen Überblick über eure Emissionen zu erhalten und Einsparpotenziale zu identifizieren sollte eine CO2-Bilanz erstellt werden.
Dimension
Handlungsfeld
Ziel
Eine Klimabilanz ist Voraussetzung für jede glaubwürdige Klimastrategie. Die Erstellung einer Klimabilanz sollte standardisiert nach dem GHG Protocol Corporate Standard bzw. dem Standard DIN EN ISO 14064-1 erfolgen, um die geforderte Genauigkeit und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Sollte es keine Kenntnisse im Unternehmen zu den Standards und ihren Anforderungen geben, empfehlen wir die Einbeziehung externer Expertise oder eine Fortbildung zu Beginn des Vorhabens. Dies sollte bei der Projekt- und Kapazitätenplanung berücksichtigt werden, die von der Unternehmensgröße, Geschäftsfeld(ern) und Komplexität der Unternehmensstrukturen abhängt.
In einer Testphase kann das Unternehmen in einem Workshop die Hotspots wesentlicher Emissionsquellen über die Wertschöpfungsstufen bestimmen. Insbesondere Unternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern, Tochtergesellschaften oder Standorten im Ausland die Bilanzierung können zudem die Bilanzierung in einem begrenzten Bezugrahmen einüben (z.B. für einen Standort oder eine Gesellschaft), bevor sie das Verfahren über das gesamte Unternehmen ausrollen.
Für die Bilanzierung der wesentlichen THG-Emissionen sollte ein angemessener Zeitraum gewählt und das Verfahren der Datenerhebung und -berechnung standardisiert ausgerollt werden. Erfahrungen aus der Testphase helfen, die Prozesse effizient aufzusetzen. Entscheidend ist die verschiedenen Datensätze aus den verschiedenen Bereichen und Aktivitäten zusammenzuführen. Dabei können ggf. unterstützende Tools und Datenbanken eingesetzt werden. Die Bilanzierung von THG-Emissionen ist nicht als einmalige Aktion konzipiert, sondern ein jährliches Engagement. Für die Implementierung ist daher entscheidend, dass die Verantwortung im Unternehmen personell und in der Budegtplanung festgeschrieben wird.
Insbesondere in den ersten Jahren sind Klimabilanzen zumeist noch nicht vollständig, wenn z.B. zu Beginn nur die direkten und indirekten, energiebezogenen THG-Emissionen ermittelt werden (Scope 1 und 2) oder der Bezugsrahmen noch nicht das gesamte Unternehmen umfasst. In den Fällen bleibt es eine Aufgabe, die wesentlichen Emissionsquellen des Unternehmens in der Klimabilanz schrittweise zu berücksichtigen. In jedem Fall sollte der Bezugsrahmen und die Berechnungsfaktoren regelmäßig überprüft werden, um stets den aktuellen Stand des Unternehmens (z.B. bei An- bzw. Verkäufen oder neuen Geschäftsfeldern) und der Berechnungsfaktoren abzubilden. Zur Etbalierung gehört, dass aus der Klimabilanz Klimaschutz-Ziele abgeleitet werden, um Maßnahmen zu planen und deren Erfolg zu messen.
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