Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS für KMU
Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.
Eine strukturierte Datenerhebung bietet die optimale Grundlage, um zu identifizieren, in welchen Bereichen es Handlungspotenzial hinsichtlich der Chancengleichheit und Diversität im Unternehmen gibt. Durch die Analyse der Daten lässt sich feststellen, wo Maßnahmen notwendig sind und welche von ihnen priorisiert behandelt werden sollten.
Dimension
Handlungsfeld
Ziel
Identifiziert, welche Daten im Unternehmen bereits vorhanden sind. Hilfreiche Daten sind z. B. der Frauenanteil in den verschiedenen Unternehmensbereichen und Führungsebenen (z. B. im mittleren und oberen Management), der Anteil von Teilzeitbeschäftigten, die Verteilung von Teilzeitbeschäftigten nach Geschlecht, die Altersstruktur der Mitarbeitenden, die Anzahl von Menschen mit Behinderung sowie die Anzahl der Nationalitäten. Plant die Einführung und Erhebung weiter Kennzahlen. Bindet dabei die relevanten Bereiche wie z. B. die Personalabteilung mit ein.
Führt nach der Identifizierung der fehlenden Kennzahlen die Datenerhebung zunächst beispielhaft an einem Standort durch. Überlegt dabei auch, ob die Daten die richtige Grundlage bieten, um maßgeschneiderte Handlungsfelder bzw. Maßnahmen abzuleiten. Ergänzt euer Datenset ggf. um weitere für euer Unternehmen wichtige Kennzahlen.
Nach erfolgreicher Umsetzung im Kleinen kann die Datenerhebung auf das restliche Unternehmen ausgeweitet werden.
Mit der richtigen Datengrundlage habt ihr nun die Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um bspw. bei einem geringen Anteil von Frauen in Führungspositionen gezielt mit Fortbildungs- und Führungskräfteprogrammen aktiv zu werden. Schulungen innerhalb dieser Programme sollten den Vorteil von gemischten Management-Teams herausarbeiten. Kommuniziert die Defizite eures Unternehmens offen und bindet neben der Führungsebene auch Mitarbeitende ein. Lasst euch von erfolgreichen Ideen und Best Practice Cases anderer Unternehmen inspirieren.
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Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.
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