Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS für KMU
Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.
In dieser Maßnahme geht es darum, mit unmittelbaren Zulieferbetrieben Vereinbarungen zur Übertragung der Nachhaltigkeitskriterien auf Unterlieferanten zu treffen. Dabei kommen viele der schon auf die Direktlieferanten angewendeten Maßnahmen und derer Ergebnisse zum Einsatz, so z. B. die Lieferantenvisualisierung, Nachhaltigkeitsauswirkungen in eurer Lieferkette, Risiken und Handlungsfelder und euer Verhaltenskodex.
Dimension
Handlungsfeld
Ziel
Ihr werdet schon gemerkt haben, dass sich durch das geschaffene Verständnis der Lieferkette und den Austausch mit anderen Unternehmen immer mehr Möglichkeiten und Ansätze zur Optimierung des nachhaltigen Lieferkettenmanagements ergeben. Diese Potenziale und die damit verbundene Ausweitung eurer Einflusstiefe gilt es nun zu nutzen. Für die Einbindung der Unterlieferanten, bzw. die Ausweitung der o.g. Maßnahmen, sind eine enge Zusammenarbeit mit Direktlieferanten und der Ausbau von Lieferantenkompetenzen entscheidend.
Überlegt unter Heranziehen eurer Lieferantenvisualisierung, welche wichtigen Nachhaltigkeitsprobleme in eurer Lieferkette bei welchen Unterlieferanten angesiedelt sind (siehe Risiken und Handlungsfelder in der Lieferkette erfassen). Identifiziert daraufhin auch für die Unterlieferanten Lücken und Maßnahmen, um eure Lieferkettenoptimierung zu vertiefen.
Um Einfluss auf Unterlieferanten, mit denen in der Regel kein direktes Vertragsverhältnis besteht, nehmen zu können, empfehlen sich einige konkrete Schritte:
Weitet euer Vorgehen nach und nach auf möglichst viele Unterlieferanten aus und achtet dabei darauf, wo ihr einen größtmöglichen Impact kreieren könnt.
Für ein unkompliziertes Vorgehen schlagen wir vor, euren (direkten) Zulieferbetrieben ebenfalls die Nutzung des Lieferkettenmanagement-Tools zu empfehlen. So habt ihr alles an einem Ort gebündelt und könnt strukturierter und effizienter arbeiten.
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Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.
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