Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS für KMU
Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.
Die Heizkosten in einem Unternehmen lassen sich durch eine Modernisierung häufig um 30 bis 50 % senken. Auch, wenn die entsprechenden Investitionskosten für neue Heizungsanlagen hoch sind, amortisieren sie sich meist schon nach fünf Jahren. In vielen Industriehallen oder Bürogebäuden werden zudem Lüftungsanlagen eingesetzt, die 20 bis 25 % energieeffizienter arbeiten könnten und so im Dienstleitungsbereich und der Industrie Kosten und CO₂-Emissionen einsparen können.
Dimension
Handlungsfeld
Ziel
Ob sich Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Heizung oder Lüftung auf Dauer rechnen und welche Maßnahmen effizient kombinierbar sind, muss in einem Unternehmen stets geprüft werden. Dabei sollte ein staatlich geförderter Energieeffizienz-Berater zum Einsatz kommen. Dieser kann entscheiden, ob Optimierungsmaßnahmen der bestehenden Heizungsanlage ausreichen sind, oder ob durch eine umfassende Heizungssanierung noch mehr Energie und Geld gespart werden könnte. Ebenfalls wird er beurteilen können, ob die Lüftungsanlagen durch fehlende Regelung, eine veraltete Bauweise oder im Rahmen von Zusatzfunktionen wie Heizen oder Kühlen ihre Arbeit für mehr Kosten als nötig verrichtet. Zwar unterscheiden sich die Gründe für die Durchführung einer Effizienzmaßnahme bei einer Lüftungsanlage je nach Unternehmen, doch im wesentliche geht es um Alter, Bauart des Rohrnetzes und die Zusatzleistung der Lüftung (Heizung, Klima). Die Maßnahmen im Bereich Heizung und Lüftung können im Allgemeinen folgende Punkte umfassen:
• Modernisierung/Sanierung/Austausch der Heizungsanlage, z.B. durch Solarthermie, Abwärme, Holzheizung, Pelletheizung, NBHKW oder Strahlplatten-Heizkörper
• Prüfung eines Gas- oder Fernwärmeanschluss
• Dämmung der Warmwasser- und Heizungsrohre
• Modernisierung der Lüftungsanlage, z.B. Minderwertige Technik austauschen, Strömungsgeschwindigkeit verringern, Wärmetauscher einbauen etc.
Grundsätzlich sollte in der Analyse und Planung in diesem Bereich über die folgenden Fragen nachgedacht werden:
1. Wo können energetische Verbesserungen überhaupt erzielt werden?
2. Wer trägt die Kosten für die Maßnahmen (Eigentümer, Mieter)?
3. Wie kann eine Finanzierung realisiert werden?
4. Gibt es Förderungen, die beantragt werden können?
Je nach Unternehmenssituation und Finanzierungsplan kann es sinnvoll sein, Modernisierungsmaßnahmen der Lüftung und Heizung zunächst auf einzelne Gebäude oder in Teilen anzuwenden und die Ergebnisse zu messen.
Sind Maßnahmenpaket und Finanzierung geplant und entschieden, kann mit der Umsetzung der Energiesparmaßnahmen begonnen werden. Beachtet, dass sich bauliche Maßnahmen erheblich auf die Arbeitssituation auswirken können und etwaige Störungen des Betriebes entsprechend eingeplant und kompensiert werden müssen.
Ist die Modernisierung abgeschlossen, müssen in der Regel keine weiteren Maßnahmen etabliert werden, außer die Reduktion von Kosten und CO₂-Emissionen zu messen und zu kommunizieren.
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Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.
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