Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS für KMU
Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.
Gezielte Maßnahmen für die Förderung (potenziell) benachteiligter Gruppen in der eigenen Belegschaft tragen dazu bei, alle Mitarbeitenden wertschätzend zu integrieren und gleiche Teilhabemöglichkeiten für jedes Individuum zu schaffen. Davon profitieren nicht nur Mitarbeitende, sondern letztendlich auch das Unternehmen, z. B. in Form von längerer Betriebszugehörigkeit, erhöhter Produktivität und Innovationspotenzial. Zu den möglichen Maßnahmen in diesem Prozessschritt gehören bspw. Sprachkurse, Diversity-Stammtisch oder Integrationsprogramme.
Dimension
Handlungsfeld
Ziel
Zuerst solltet ihr identifizieren, ob und welche Maßnahmen im Unternehmen bereits umgesetzt werden. Gibt es beispielsweise schon einen Frauen-Stammtisch oder Community-Netzwerke? Welche weiteren Angebote würden in der Belegschaft auf Anklang stoßen bzw. welche Bedarfe gibt es? Um dies herauszufinden, sollte eine (anonyme) Umfrage durchgeführt werden. Unter Heranziehen der Ergebnisse der Datenerhebung (siehe Datenerhebung zu Chancengleichheit und Diskriminierung) lässt sich so feststellen, welche Minderheiten vertreten sind und was die Wünsche der Mitarbeitenden sind.
Plant nun in Abstimmung mit Personalabteilung und Betriebsrat passende Maßnahmen wie Stammtische, Sprachkurse, Kinderbetreuung, Mentoring-Programme oder Netzwerke (z. B. im Intranet).
Setzt die beschlossenen Maßnahmen vorerst an einem Standort oder in ausgewählten “Piloten”-Teams um. Um die Auswirkungen der Maßnahmen nachvollziehen zu können, sollte eine anonyme Befragung der Teilnehmenden in regelmäßigen Abständen (z. B. einmal pro Quartal) durchgeführt werden. Kritik und Verbesserungsvorschläge der Teilnehmenden sowie Mitgestaltungsbereitschaft sind für die Weiterentwicklung und Ausweitung der Maßnahmen besonders hilfreich.
Zeigen die Maßnahmen positive Effekte, sollten sie flächendeckend und an allen Standorten des Unternehmens implementiert werden.
Informiert alle Mitarbeitenden über die neu geschaffenen Angebote (z. B. via Intranet, Website, Rundmail, Aushänge, Infoflyer) und achtet auf einen steten Austausch mit allen Mitwirkenden der umgesetzten Maßnahmen. Baut das Angebot je nach Bedarf weiter aus und versucht alle Minderheiten anzusprechen.
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