Nach ausführlichen Verhandlungen haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament nun vorläufige Einigungen bezüglich der Regelung des EU-Lieferkettengesetzes, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), erzielt. Ziel der Richtlinie ist es, Menschen- und Umweltrechte in Lieferketten zu stärken.
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Um was geht es in der CSDDD?
Unternehmen sollen mittels der CSDDD zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt verpflichtet werden. Das Hauptziel ist dabei, negative soziale und ökologische Auswirkungen entlang der Lieferkette zu identifizieren, einzudämmen und zu vermeiden. Wesentlich ist daher, dass sich die Sorgfaltspflichten der Unternehmen nicht nur auf den eigenen Geschäftsbereich beziehen. Auch die vor- und nachgelagerten Aktivitäten der Lieferketten wie bspw. die Entsorgung werden ins Visier genommen. Dafür müssen Unternehmen potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen für Umwelt- und Menschenrechte ermitteln. Mit der CSDDD werden außerdem die internationalen Klimaschutzziele verfolgt. In diesem Rahmen müssen Unternehmen einen transition plan vorlegen, in dem sie zeigen, wie ihr Geschäftsmodell und -strategie zur Erreichung des 1,5 Grad Ziels des Pariser Klimaabkommens beiträgt.
Die CSDDD sieht außerdem eine zivilrechtliche Haftung vor. Betroffene negativer Auswirkungen (inklusive Gewerkschaften und NGOs) können innerhalb einer Frist von fünf Jahren Schadenersatzansprüche geltend machen. Außerdem wird die Offenlegung von Beweisen, Unterlassungsmaßnahmen und Prozesskosten für Kläger:innen begrenzt.
Die Sanktionen bei Verletzung der Verpflichtungen können sich gemäß der Einigung auf 5% des Nettoumsatzes belaufen und werden von den nationalen Aufsichtsbehörden verhängt. Für die Aufsichtsbehörden hat die Kommission angekündigt, ein europäisches Netzwerk (European Network of Supervisory Authorities) zu gründen.
Welche Unternehmen sind von der CSDDD betroffen?
- EU-Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von über 150 Mio. €
- Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 150 Mio. € Umsatz in der EU. Die Kommission wird eine Liste dieser Unternehmen veröffentlichen.
- Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 40 Mio. €, davon mindestens 20 Mio. € in Hochrisikobranchen (aufgrund hoher Umwelt- und Menschenrechtsgefährdungen: Textilbranche, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Gewinnung und Handel mit mineralischen Ressourcen)
Die Verpflichtungen sind in sämtlichen Situationen nicht nur auf den Mutterkonzern anzuwenden, sondern gelten ebenso für die Wertschöpfungsketten von Tochtergesellschaften.
Ausgenommen von der Anwendung der CSDDD ist zunächst die Finanzbranche. Die Einigung enthält lediglich eine Überprüfungsklausel für eine spätere Einbeziehung der Finanzbranche. Diese Entscheidung stößt auf Kritik z.B. durch Germanwatch, da Finanzdienstleistungen durch Investitionen und Kredite maßgeblich Einfluss haben auf Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen.
CSDDD und LkSG
Das deutsche Lieferkettengesetz wird nachgeschärft werden und in mehreren Punkten überarbeitet werden müssen, denn die CSDDD ist umfassender als das deutsche Lieferkettengesetz. Die Anpassung betrifft vor allem den Anwendungsbereich, Präzision von Definitionen und Verpflichtungen. Nichtsdestotrotz kann die CSDDD als Ausweitung des LkSG verstanden werden. Bisherige ergriffene Maßnahmen von Unternehmen, um das LkSG zu erfüllen, stellen also einen guten Ausgangspunkt für die Erfüllung der CSDDD dar.
Für einen kompakten Überblick zu den Fakten des LkSG und zum CSDDD haben wir ein Factsheet für Euch vorbereitet.
Zeitplan der CSDDD und nächste Schritte
Nach der formellen Annahme der Einigung wird die EU in Kürze den finalen Text der Richtlinie mit allen Details veröffentlichen. Nachdem die Richtlinie in Kraft getreten ist, haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre lang Zeit, um sie in ihr nationales Recht umzusetzen.
Weiterführende Informationen enthält die Pressemitteilung der EU. Außerdem werden die finalen Texte der CSDDD weitere Klarheit für betroffene Unternehmen schaffen.