Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die knapp 50.000 Unternehmen in der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, müssen viele Unternehmen ganz neue Prozesse aufbauen.
Worum es genau bei der neuen Richtlinie geht, wer ab wann betroffen ist und wie sich Unternehmen schon jetzt darauf vorbereiten können, das klären wir in diesen Artikel.
- Lesezeit: 3 Minuten
1. Was ist die CSRD und warum wird die alte Richtlinie angepasst?
Seit 2014 sind Großunternehmen dazu verpflichtet, im Rahmen einer jährlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung wichtige nicht finanzielle Indikatoren offenzulegen. Diese Richtlinie nennt sich NFRD (Non-Financial Reporting Directive), a hat sie einige Schwächen, denn
- Oft fehlen wichtige Informationen für bestimmte Stakeholdergruppen
- Daten und Erklärungen von verschiedenen Berichten sind nicht vergleichbar
- Nicht selten mangelt es an Qualität in der Berichterstattung
Deswegen veröffentlichte die Europäische Kommission Anfang 2021 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen – die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive. Sie zielt darauf ab, die genannten Probleme zu beheben und mehr Unternehmen in die Pflicht zu nehmen. Konkrete Neuerungen sind:
- Ausweitung der Berichtspflicht
- Qualitätssicherung durch eine verpflichtende unabhängige Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Audits)
- Detailliertere und standardisierte Anforderungen (nach EU Standards)
- Verbesserter Zugang und erhöhte Transparenz der Informationen durch einheitliches digitales Berichtsformat und gesonderten Abschnitt im Bericht des Unternehmens
2. Was beinhaltet die CSRD?
Auf Grundlage der CSRD sollen Unternehmen Informationen zu relevanten Nachhaltigkeitsfragen bereitstellen, etwa zur Nachhaltigkeitsstrategie, zu Nachhaltigkeitszielen, zu Risiken, zu tatsächlichen potenziellen negativen Auswirkungen in Produkt und Service Bereich, zu Umweltfaktoren (Ressourcenverbrauch), zu Sozial-Komponenten sowie zu Governance-Faktoren.
Besonderer Wert wurde dabei auf das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ gelegt. Das heißt, Unternehmen sollen nicht nur berichten, wie Nachhaltigkeitsaspekte ihr Unternehmen beeinflussen, sondern auch wie ihr Unternehmen auf Mensch und Umwelt wirkt.
3. Für wen wird die CSRD Richtlinie gelten?
Im Rahmen der NFRD galt die Berichtspflicht bisher nur für „Unternehmen von öffentlichem Interesse“, also für börsennotiere Unternehmen mit einer Größe von mindestens 500 Beschäftigten sowie Banken und Versicherungsgesellschaften. Das soll sich nun ändern. Die CSRD richtet sich an:
- 2025: Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 Bericht erstatten
- 2026: Große Unternehmen, die derzeit nicht dem NFRD unterliegen, müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 Bericht erstatten.
- 2027: Kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen müssen mit der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 beginnen - mit einer weiteren Möglichkeit des freiwilligen Opt-out bis 2028
- 2029: Außereuropäische Unternehmen, die Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften haben, müssen mit der Berichterstattung beginnen
Nicht börsennotiere KMU sind bisher von der geplanten Richtlinie ausgeschlossen und Berichterstattung geschieht auf freiwilliger Basis!
Scope der CSRD: Wer ist betroffen?
Große Unternehmen sind Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale überschreiten:
- Bilanzsumme: 20 000 000 EUR;
- Nettoumsatzerlöse: 40 000 000 EUR;
- durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: 250
4. Ab wann gilt die CSRD?
Da eine Umsetzung der Vorschriften nicht von einem auf den anderen Tag erfolgen kann, soll der Prozess in 3 Stufen unterteilt werden.
- Stufe 1: Ab dem 1. Januar 2024 für alle Unternehmen, die bereits der alten NFRD Richtlinie unterliegen (Berichterstattung im Jahr 2025 über die Daten von 2024)
- Stufe 2: Ab dem 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die bisher noch nicht der NFRD Richtlinie unterliegen (Berichterstattung im Jahr 2026 über die Daten von 2025)
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Stufe 3: Ab dem 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
(Berichterstattung im Jahr 2027 über die Daten von 2026)
5. Wie können Unternehmen sich jetzt vorbereiten?
In einem Satz: mit WeShyft! Unser Tool kann Euch bei der Umsetzung der CSRD unterstützen. Wer bereits ein professionelles Reporting im Unternehmen aufgebaut hat, der sollte damit seine Prozesse digitalisieren und automatisieren und so Effizienzgewinne heben. Wer noch keine Berichtsprozesse aufgebaut hat, dem empfehlen wir zunächst einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu verfassen. Der DNK bietet einen niedrigschwelligen Einstieg ins Thema und kann effizient mit WeShyft erstellt werden.
- Konsistent Daten zu erfassen und nach bekannten Europäischen Standards, wie z.B. dem DNK oder der Global Reporting Initiative (GRI) zu berichten
- Hohe Qualität der Berichterstattung durch Fokus aufs Detail sicherzustellen
- Projektmanagement zur Koordination aller Aufgaben und für Daten- und Dokumentenabfragen nutzen
Startet jetzt Eure Reise in die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit WeShyft. Wir freuen uns auf Euch!
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