Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS für KMU
Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.
Kleine, ineffiziente Bestellungen verursachen meist nicht nur mehr Verpackungsmüll und Transportemissionen, sondern auch höhere Preise. Ein Wechsel zu Großpackungen ist daher oft die bessere Alternative. Ob Büromaterialien oder Office Snacks, solche Maßnahmen lassen sich unkompliziert und schnell umsetzen. Im Lager sollte immer zwischen größeren Bestellmengen und erhöhter Lagernutzung abgewogen werden. Neben anderen Maßnahmen wie: Nachhaltige Beschaffungskriterien festlegen und Nachhaltige Hygiene- und Reinigungsmittel nutzen lässt sich so eine nachhaltige Beschaffung etablieren.
Dimension
Handlungsfeld
Ziel
Erstellt eine Liste mit Dingen, die für den alltäglichen Gebrauch im Büro eingekauft werden. Wo fällt besonders viel Verpackungsmüll an? Lässt sich eine größere Menge bestellen, die zum einen weniger Verpackungsmüll versucht und auch Kosten spart? Wird bei der Beschaffung von Büromaterialien, Office Snacks und anderen verpackungsintensiven Dingen für die Teeküche bereits auf größere Mengen geachtet? Insbesondere bei haltbaren Lebensmitteln ist es sinnvoll, Großverpackungen zu verwenden (Zucker, Kaffee etc.).
Bestellt zunächst in einer Testphase Produkte für eine Abteilung, für die ihr die Großpackungen als geeignet identifiziert habt. Wenn ihr größere Mengen bestellt, stellt sicher, dass ihr genügend Lagermöglichkeiten zur Verfügung habt.
Nach einer erfolgreichen Testphase ist es Zeit, im gesamten Unternehmen die Nutzung und den Einkauf von Großpackungen und größeren Mengen zu implementieren. Haltet geeignete Kriterien für den Einkauf von größeren Mengen an Produkten fest.
Sammelt regelmäßiges Feedback von den Mitarbeitenden zu den Großpackungen und größere Bestellmengen und gebt ihnen die Möglichkeit, selbst Vorschläge einzubringen. Informiert über die Vorteile der Änderungen (weniger Verpackungsmüll, verringerte Transportemissionen, geringere Kosten) und prüft die Sinnhaftigkeit der Kriterien fest.
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Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.
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