Nachhaltigkeit wird zur Pflicht. Doch für wen und ab wann?
Für knapp 50.000 Unternehmen wird es bald verpflichtend sein, Nachhaltigkeit systematisch zu managen und Berichte zu veröffentlichen. Hintergrund sind gesetzliche Anforderungen wie die CSRD, das LkSG, die EU Taxonomie oder die CSDDD.
Hier kannst Du Dich mit den aktuellen Vorschriften zur obligatorischen ESG-Berichterstattung vertraut machen und verstehen, was in den kommenden Jahren offengelegt werden muss, um die komplexen Vorschriften einzuhalten.
Wann muss berichtet werden?
LkSG
EU Taxonomie
CSRD
CSDDD
Was muss umgesetzt werden?
Die Anforderungen der ESG-Regulierungsinitiativen sind vielfältig und komplex. Ein kompakter Überblick, welche Kernaspekte sich daraus ableiten lassen, stellt die nachstehende Tabelle dar. Welche Anforderungen Dein Unternehmen treffen, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die im Rahmen einer Umfeldanalyse genau geprüft werden sollten.
LkSG | EU Taxonomie | CSRD | CSDDD |
---|---|---|---|
Einrichtung eines Risikomanagements inkl. eines Beschwerdeverfahrens & Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
| Identifikation der Taxonomie relevanten Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens | Beschreibung Geschäftsmodell und Strategie – inkl. Resilienz gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken und Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen | Einrichtung eines Risikomanagements inkl. eines Beschwerdeverfahrens & Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit |
Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
| Analyse aller relevanter Wirtschaftsaktivitäten auf Taxonomiefähigkeit und -konformität | Nachhaltigkeitsziele und deren Fortschritte
| Integration der Sorgfaltspflichten in Unternehmenspolitik zur Identifikation tatsächliche oder potenziell negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt |
Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
| Prüfung der “Screening Criteria”, des “DNSH”-Prinzips und der “Minimum Safeguard” Anforderungen | Aufbau der Nachhaltigkeitsorganisation (Rollen und Verantwortlichkeiten) | Verhinderung oder Abmilderung potenzieller Auswirkungen sowie Beendigung und Minimierung tatsächliche Auswirkungen |
Verankerung von Präventionsmaßnahmen, Ergreifen von Abhilfemaßnahmen & Umsetzung von Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Lieferanten
| Offenlegung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse, Investitionskosten und Betriebskosten | Due-Diligence-Verfahren, Maßnahmen, negative und positive nachteilige Auswirkungen (Principle Adverse Impact) | Überwachung der Wirksamkeit der Sorgfaltspflichten und der damit verbundenen Maßnahmen |
Dokumentation und Berichterstattung aller Aktivitäten | Nachhaltigkeitsrelevante Risiken sowie Chancen für das Unternehmen | Dokumentation und Berichterstattung aller Aktivitäten |
Was muss jetzt getan werden?
Für viele Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit, um die Regulierungswelle der dargestellten Richtlinien und Gesetze zu bewältigen und potenzielle Sanktionen zu vermeiden. Wir empfehlen mindestens zwei Jahre vor Pflicht die entsprechenden Prozesse aufzubauen. Die zwei wichtigsten Schritte, um schnell in Handeln zu kommen, sind die Klärung der eigenen Betroffenheit sowie die Analyse der Ausgangssituation.
Betroffenheit klären & Zeitplan erstellen
Identifiziere, welche der genannten Regulierungen Dein Unternehmen ab welchem Zeitpunkt betreffen und welche Themen jetzt wichtig sind. Wir unterstützen dabei durch unsere Umfeldanalyse für Themen und Regulatorik.
Status quo Analyse durchführen
Kläre, wie die Ausgangssituation in Deinem Unternehmen ist. Bei welchen Themen seid Ihr wie gut aufgestellt hinsichtlich Reifegrad und Datenerfassung? Wir unterstützen bei genau diesen Fragen im Rahmen des WeShyft Nachhaltigkeitschecks.
Weiterführende Informationen
Wir bieten euch eine Vielzahl an weiteren Wissensressourcen, um sich tiefer in die verschiedenen Regulierungen, Anforderungen und Prozesse einzuarbeiten. Eine Auswahl der wichtigsten Inhalte findest Du hier:
Webinar: Tauziehen um die europäischen Nachhaltigkeitsstandards ESRS
Wo steht die Entwicklung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards „ESRS”? Was hat den Prozess bis heute geprägt? Und was ist für die fortdauernden Diskussionen von zentraler Bedeutung? Zwar wurden die finalen Entwürfe der “European Sustainability Reporting Standards” (ESRS) im November vorgelegt, doch kann noch viel passieren bis sie im Juni 2023 offiziell veröffentlicht werden. Die sind einige Fragen denen wir im Webinar nachgehen.
Free Template: Vergleich zwischen LkSG und CSDDD
Mit dieser Vergleichsliste erhältst Du eine Übersicht von Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen dem deutschen und dem europäischen Lieferkettengesetz. Auch, wenn letzteres erst in einigen Jahren greift sollte man schon heute – im Rahmen der LkSG Vorbereitungen – die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung mitdenken.
Webinar: EU Taxonomie: Game Changer für nachhaltiges Wirtschaften?
Die EU legt in Sachen Nachhaltigkeitsregulatorik ein enormes Tempo vor. Insbesondere durch die Umlenkung von Finanzströmen sowie die neuen Informations- und Offenlegungspflichten werden Finanzakteur:innen und die Realwirtschaft dazu angehalten, ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu verbessern. In diesem Webinar diskutieren wir die Grundzüge der EU Taxonomie und ihre Wirksamkeit.
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Webinar: ESRS E1 Klimabilanzierung, Übergangspläne und KlimaRisikoanalyse
Die Klimabilanzierung und der Übergangsplan für den Klimaschutz sind zentrale Bestandteile des ESRS E1 und für den Großteil der Unternehmen
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Die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Umsetzung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse stellen Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen.
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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS für KMU
Neben großen Unternehmen sind ebenfalls börsennotierte KMU verpflichtet, nach den ESRS ab 2026 (bzw. durch die Opt-out 2028) zu berichten.