Nachhaltigkeit ist ein vielseitiges Thema und kann unterschiedlich ausgelegt werden. Die Vielfalt der Definitionen von Nachhaltigkeit kann dann zum Problem werden, wenn es bspw. um die Frage geht, was nachhaltiges Wirtschaften genau ist. Das hat auch der europäische Gesetzgeber erkannt. Ein wichtiger Wirtschaftsbereich, der sich mit dieser Herausforderung beschäftigt, ist das Finanzwesen. Mithilfe eines einheitlichen Klassifikationssystems, einer Taxonomie, will die EU Nachhaltigkeit für Finanzprodukte standardisieren. Was auf den ersten Blick nur für Banken und andere Finanzinstitute relevant scheint, wird auch für kleine und mittelständische Unternehmen erhebliche Informations- und Dokumentationspflichten mit sich bringen.
Was ist die EU-Taxonomie?
Eine Taxonomie ist ein Verfahren, welches Begriffe durch Kategorienbildung systematisch untergliedert und klassifiziert. Die EU-Taxonomie wurde im Rahmen des 2018 veröffentlichten „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ durch die Europäische Kommission vorgestellt. Ein wesentliches Ziel ist es, Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen umzulenken.
Dazu braucht es eine einheitliche Definition davon, was nachhaltige Tätigkeiten sind, um klare Kriterien für nachhaltige Finanzprodukte wie Fonds, Grüne Anleihen oder Geldanlagen zu erhalten. Das soll die Transparenz von Unternehmen in Fragen der Nachhaltigkeit qualitativ verbessern und Greenwashing entgegenwirken. Außerdem sollen so Anreize für nachhaltige Investments gesetzt werden.
Wie werden Aktivitäten als nachhaltig klassifiziert?
Durch die Taxonomie wird beurteilt, inwieweit eine wirtschaftliche Aktivität umweltgerecht (Environment) und sozial (Social) ist und ob sie im Rahmen einer guten Unternehmensführung erbracht wird (Governance). Für den Bereich Umwelt sind bisher sechs Ziele definiert worden. (1) Klimaschutz; (2) Anpassung an den Klimawandel; (3) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresresourcen; (4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; (5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; sowie (6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Eine wirtschaftliche Aktivität gilt dann als ökologisch nachhaltig, wenn sie
einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der festgelegten Ziele leistet,
die anderen Ziele nicht beeinträchtigt werden,
und ein Mindestschutz von Arbeitnehmern und den Menschenrechten gewährleistet ist.
Des Weiteren werden in der Verordnung drei unterschiedliche Klassen von ökologisch nachhaltigen Aktivitäten erfasst:
Aktivitäten, die einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
Übergangsaktivitäten: Diese Aktivitäten unterstützen den Übergang zur klimaneutralen Wirtschaft, können aber bisher noch nicht ökologischer umgesetzt werden.
Ermöglichende Aktivitäten: Diese sind zur Ermöglichung für eine der ersten beiden Aktivitäten notwendig. Dazu gehört zum Beispiel die Herstellung von Solaranlagen die zur Erzeugung von erneuerbarer Energie (Kategorie Aktivität 1) benötigt werden.
Die EU-Taxonomie sieht für die Umsetzung eine zusätzliche Informationsanforderung vor. Die Verordnung ergänzt somit festgelegte Offenlegungspflichten zur bereits 2019 veröffentlichten „Verordnung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ der EU. Auch für kapitalorientierte Unternehmen wird es im Zuge dessen ab 2022 neue Berichterstattungspflichten geben.
Der aktuelle Stand der EU-Taxonomie
Die Taxonomie-Verordnung ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten, wobei die Ausarbeitung einiger Kriterien noch andauert. Ab dem 01. Januar 2022 ist die Verordnung dann anzuwenden. Anbieter von nachhaltigen Fonds müssen dann nachweisen in welchem Umfang sie die Taxonomie bei der Bestimmung der Nachhaltigkeit verwendet haben und auch Banken werden zunehmend auf diese Nachhaltigkeitskriterien achten – auch bei der Kreditvergabe.
Was bedeutet es für Unternehmen, insbesondere KMU?
Die EU-Taxonomie kann durch zusätzliche Informations- und Dokumentationspflichten zunächst eine große Herausforderungen für Unternehmen sein, speziell auch für KMUs. Auch, wenn sie in vielen Fällen nicht direkt betroffen sind, so können sie als Zulieferer berichtspflichtiger Unternehmen oder bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten davon indirekt betroffen sein. So brauchen Geschäftspartner, die unter Berichtspflicht nach EU Taxonomie stehen, Informationen über die Nachhaltigkeit aller Elemente ihrer Zulieferer. Ist das eigene Unternehmen Teil dieser Kette, solltest es darauf vorbereitet sein, zu Kriterien der EU-Taxonomie Auskunft geben zu können.
Das wird ebenfalls wichtig, wenn externe Finanzierungen im Unternehmen geplant sind. Auf Banken kommen verschiedene Verpflichtungen zu. Um diese erfüllen zu können werden sie vermehrt, auch bei der Kreditvergabe, auf die Nachhaltigkeitsmerkmale der finanzierten Tätigkeit legen.
Die EU Taxonomie birgt aber auch Chancen für Unternehmen des Mittelstands. Bietet das Unternehmen in einer der drei Klassen ökologisch nachhaltiger Aktivitäten Lösungen an, kann die Modernisierung des Unternehmens durch grüne Finanzierungsinstrumente profitieren und große Investitionen realisieren, z.B. durch grüne Anleihen oder Fördermittel.
Wie kann ich mich als KMU schon heute auf die EU Taxonomie vorbereiten?
Hier gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Die Umstellungszeit bis zum Jahr 2022 kann genutzt werden, um sich auf die Anforderungen vorzubereiten. Selbst wenn die Berichterstattungspflicht das eigene Unternehmen nicht direkt betrifft, wird das Thema im Finanzierungswesen relevanter.
Um sein Unternehmen auf Taxonomie-Konformität überprüfen zu können, benötigt es Daten, Software und Verfahren zur Bewertung, die anschließend geprüft und auditiert werden müssen. Es ist daher sinnvoll schon heute eine Strategie zu entwickeln und früh Verantwortlichkeiten im Unternehmen zu schaffen.
WeShyft wird die EU Taxonomie als Standard zur Berichterstattung integrieren.
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